Patienteninformation

 

Bei Anfragen für ein Erstgespräch rufen Sie bitte unter  +49 212 38 35 800 an.

Falls ich im Gespräch oder anderweitig verhindert bin, können Sie gerne eine Nachricht mit Angabe von Namen, Telefonnummer, Angabe von Zeiten guter Erreichbarkeit auf meinem Anrufbeantworter hinterlassen. 

 

Terminabsagen oder Terminänderungen bitte stets per AB auf meinem Telefon. Vielen Dank.

 

In sehr akuten psychischen Krisen ausserhalb meiner Sprechstunden wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder an den zuständigen Notdienst ihres Wohnortes. Sie können bei Bedarf die Notrufnummer 110 wählen.

In Solingen ist auch 24 Std. ansprechbar: Psychosozialer Trägerverein Solingen e.V., Eichenstr. 105-109 in 42659 Solingen, Tel. 0212-248210.

 

Sollten Sie einen vereinbarten Termin bei mir nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte mindestens 48 Stunden vorher ab, da ansonsten ein Ausfallhonorar von 60 € berechnet wird.

 

Honorarinformation für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Patient:innen weiterer Kostenträger sowie Selbstzahler:innen

Die Übernahme der Behandlungskosten durch Ihre private Krankenkasse oder bei Beihilfeberechtigung ist bei Vorliegen einer Indikation für eine Psychotherapie aufgrund meiner gesetzlich anerkannten Therapieausbildung für Erwachsene nach Antragsverfahren möglich. Die detaillierte Verfahrensweise der Therapie-Beantragung bei Ihrer Krankenkasse erläutere ich Ihnen gerne im persönlichen Gespräch. Bitte beachten Sie:

 

Mein Honorar für eine 50-minütige Verhaltenstherapiesitzung im Rahmen einer Kurzzeittherapie oder Langzeittherapie berechnet sich gemäß Ziffer 870 der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP*) unter Zugrundelegung eines 2,8 fachen Steigerungssatzes auf 122,42 € .

 

Die Möglichkeit einer Vollerstattung meines Honorars zur GOP Ziffer 870 durch ihre Krankenversicherung kann vorab nicht ohne weiteres als gegeben angenommen werden und hängt vom jeweiligen Kostenträger sowie Ihren Vertragsbestandteilen ab. So kann es sein, dass die Versicherer nur den häufig angewandten niedrigen 2,3 –fachen Satz der Ziffer 870 (100,56€) erstatten. In diesem Fall müssen Privatpatienten für den Differenzbetrag dann privat aufkommen.

 

Mein Honorar für probatorische Sitzungen Ziffer 870# GOP vor Beginn der eigentlichen Therapie berechne ich grundsätzlich zum niedrigen 2,3-fachen GOP Satz, der in der Regel vom Kostenträger problemlos erstattet wird.